Fachschule für Land- und Forstwirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Bergbauernwirtschaft
Ausbildungsbereiche: Landwirtschaft, Ökologie, ErnährungAusbildungsart: Schule
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder einer Polytechnischen Schule
Jugendliche nach Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Abschlussprüfung
- abgeschlossene Berufsausbildung (FacharbeiterInnenqualifikation nach Praxiszeit)
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Informationen zur Gewerbeordnung einschließlich konkreter Zugangsvoraussetzungen findet man z. B. im Portal der Berufsbildenden Schulen unter www.gewerbeordnung.at.
Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen/Fachschulen der ländlichen Hauswirtschaft
weitere InformationenBaumschulgärtnerIn, Biobauer/Biobäuerin, ForstwirtIn, Gemüsebauer/-bäuerin, GemüsegärtnerIn, GetreideproduzentIn, GutsverwalterIn, HofberaterIn, LandwirtIn, LandwirtschaftlicheR DirektvermarkterIn, NutztierberaterIn, Obstbauer/-bäuerin, TierzüchterIn, LandwirtschaftlicheR GästebeherbergerIn, Agrarkaufmann/Agrarkauffrau, AgrarberaterIn
weitere InformationenWichtige Ausbildungsinhalte:
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Fachschule unter anderem die fachspezifischen Fächer Bodenkunde und Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Obstbau, Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde, Ökologie und Umweltgestaltung, Buchhaltung und Steuerrecht, Betriebswirtschaft und Unternehmensführung usw. unterrichtet.
Eine weitere Spezialisierung erfolgt in den jeweiligen Fachbereichen und Schwerpunkten.
Im Rahmen der Ausbildung sind verpflichtende Betriebspraktika zu absolvieren.
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.
Weitere Berechtigungen:
- Facharbeiterbrief in der Hauptfachrichtung
- Anrechnung von Lehrzeiten in gewerblichen Lehrberufen
- erleichterter Zugang zu Meisterprüfungen
- Zugang zu Aufbaulehrgängen und berufsbildenden höheren Schulen
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Berechtigung zum Zugang zu Landwirtschaftlichen Förderungsprogrammen