Kosten
keine (Ausnahme: Schulgeld an Privatschulen)
Die Volksschule legt den Grundstein für den weiteren Bildungsweg. VolksschülerInnen erhalten eine elementare Bildung, sie lernen Rechnen, Lesen, Schreiben und sich in der Welt des Wissens zurechtzufinden. Es wird aber auch auf eine grundlegende kulturelle, soziale, emotionale und körperliche Bildung Wert gelegt.
In der 4. Klasse wird entschieden - häufig nach Gesprächen zwischen LehrerInnen und Eltern - welche weiterführende Schule für ein Kind aufgrund seiner individuellen Interessen und Fähigkeiten geeignet ist.
Voraussetzungen:
Stichtag: Vollendet ein Kind bis zum 31. August eines Jahres das 6. Lebensjahr, ist es mit 1. September desselben Jahres schulpflichtig. Unter Umständen kann auch eine vorzeitige Aufnahme erfolgen.
Schulreife: Bei der Anmeldung in der Schule wird festgestellt, ob ein Kind schon fähig ist, am Unterricht teilzunehmen.
Anmeldung:
Schulpflichtige Kinder müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Volksschule angemeldet werden (= Schuleinschreibung). Dabei ist die Anwesenheit des Kindes notwendig, damit festgestellt werden kann, ob das Kind schulreif ist. Nicht schulreife Kinder werden in eine Vorschulstufe aufgenommen.
Die Einschreibefristen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der genaue Termin wird in der Regel von der Gemeinde oder vom Stadtschulrat in einem Brief bekannt gegeben und kann bis zu einem Jahr vor Schulbeginn liegen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Weitere Wege nach der Ausbildung