Mindestalter 16 Jahre
In manchen Ausbildungen ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich, weil mit gefährlichen Maschinen und Geräten wie z. B. Motorsägen gearbeitet werden muss und das gemäß dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz erst mit einem Alter von 16 Jahren zulässig ist.