Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft
Ausbildungsart: Schule- positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder einer Polytechnischen Schule
Jugendliche nach Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
- Abschlussprüfung
- Facharbeiterbrief in de Hauptfachrichtung
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Informationen zur Gewerbeordnung einschließlich konkreter Zugangsvoraussetzungen findet man z. B. im Portal der Berufsbildenden Schulen unter www.gewerbeordnung.at.
Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen/Fachschulen der ländlichen Hauswirtschaft
weitere InformationenHofberaterIn, LandwirtIn, LandwirtschaftlicheR DirektvermarkterIn, LandwirtschaftlicheR GästebeherbergerIn, LandwirtIn mit Spezialisierung auf Sozial- und Pflegeberufe, FacharbeiterIn ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
weitere InformationenFacharbeiterInnenprüfung im Lehrberuf "Ländliche Hauswirtschaft" bei Nachweis einer mindestens 1-jährigen einschlägigen Praxis. Ersatz von Lehrjahren in weiteren Land- und forstwirtschaftlichen Berufen.
Ausbildungsdauer ist abhängig vom Standort.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Fachschule unter anderem die fachspezifischen Fächer Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung, Haushaltsführung, Betriebs- und Haushaltsorganisation, Hotel- und Rezeptionstechnik, Gartenbau, Landwirtschaft, Kochen und Fachkunde, Servieren und Fachkunde, Buchhaltung usw. unterrichtet.
Eine weitere Spezialisierung erfolgt in den jeweiligen Fachbereichen und Schwerpunkten.
Weitere Berechtigungen:
- FacharbeiterInnenqualifikation nach entsprechender Praxiszeit in der Hauptfachrichtung
- Anrechnung von Lehrzeiten in verschiedenen Lehrberufen
- Übertritt in weiterführende Ausbildungen im Sozial- und Pflegebereich
- erleichterter Zugang zu Meisterprüfungen
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Zugang zu Aufbaulehrgängen und berufsbildenden höheren Schulen
- Berechtigung zum Zugang zu Landwirtschaftlichen Förderungsprogrammen
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.
Steiermark |
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Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft Graz - St. Martin (öffnen) 8054 Graz-Strassgang, Kehlbergstraße 35 Tel.: +43 (0)316 / 28 36 55 -530, Fax: +43 (0)316 / 28 36 55 -380, http://www.fs-sanktmartin.at/ |
Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft Oberlorenzen - St. Martin (öffnen) 8642 Sankt Lorenzen im Mürztal, Poststraße 10 Tel.: +43 (0)3864 / 22 61 -0, Fax: +43 (0)3864 / 22 61 -4, http://www.oberlorenzen.at/ |
Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft Schloss Frauenthal - St. Martin (öffnen) 8530 Deutschlandsberg, Ulrichsberg 1 Tel.: +43 (0)3462 / 21 94, Fax: +43 (0)3462 / 21 94, http://www.fachschulen.steiermark.at/cms/ziel/103611533/DE |
Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft Schloss Stein - St. Martin (öffnen) 8350 Fehring, Petzelsdorf 1 Tel.: +43 (0)3155 / 23 36, Fax: +43 (0)3155 / 51 25, http://www.fachschule-schlossstein.at/ |