Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Ausbildungsbereiche: Landwirtschaft, Ökologie, ErnährungAusbildungsart: Schule
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Informationen zur Gewerbeordnung einschließlich konkreter Zugangsvoraussetzungen findet man z. B. im Portal der Berufsbildenden Schulen unter www.gewerbeordnung.at.
Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft / Landwirtschaft und Ernährung
weitere InformationenForstwirtIn, JägerIn, LandwirtschaftlicheR DirektvermarkterIn
weitere InformationenAnmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Steiermark |
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Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur (öffnen) 8600 Bruck an der Mur, Dr.-Theodor-Körner-Straße 44 Tel.: +43 (0)3862 / 517 70, Fax: +43 (0)3862 / 563 50, http://www.forstschule.at/ |