Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung.
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berufsbildende höhere Schule
weitere InformationenHöhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung. Neben allgemein bildenden Unterrichtsfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen usw.) erfolgt die Ausbildung in wirtschaftlichen und typenbildenden berufsbildenden Fächer, z. B. Betriebs- und Volkswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling, Informations- und Officemanagement, Angewandte Betriebsorganisation, Küchenführung und Servierkunde, Ernährung.
In Rahmen der Ausbildung ist zwischen dem 3. und 4. Jahrgang ein verpflichtendes Praktikum von insgesamt 12 Wochen vorgesehen.
Spezialisierung:
Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe sind mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten und Fachrichtungen eingerichtet. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.
Anmeldung:
Ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Besuch einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein, dabei gilt:
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- uneingeschränkte Studienberechtigung (allgemeine Hochschulreife)
- Ausübung einschlägiger Gewerbe gemäß Gewerbeordnung einschließlich des Handelsgewerbes
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in kaufmännisch-administrativen Lehrberufen