Höhere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalt
Die Höhere Lehranstalt für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Berufe (HTL) ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung und wird vor allem von Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren besucht. Es bestehen aber auch Sonderformen für Berufstätige, die berufsbegleitend als Abendschulen absolviert werden können.
HTLs vermittelt neben einer vertieften Allgemeinbildung eine umfassende praktische und fundierte fachtheoretische Ausbildung in unterschiedlichen Fachbereichen und eröffnen ihren Absolventen und Absolventinnen vielfache Einsatzbereiche in der Planung und Organisation, Projektleitung, Fertigung, im Service, Vertrieb usw. in Betrieben ihres jeweiligen Fachbereiches.
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berufsbildende höhere Schule
weitere InformationenNeben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Höheren Lehranstalt in unterschiedlichem Ausmaß betriebswirtschaftliche Fächer (Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht usw.) und vor allem Fächer des jeweiligen Fachbereiches vermittelt.
Fachbereiche sind unter anderem:
- Bautechnik
- Betriebsmanagement
- Chemie/Chemieingenieurwesen
- EDV und Organisation/Informatik/Informationstechnologie
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Kunst und Design/Künstlerische Gestaltung
- Maschinenbau/Maschineningenieurwesen
- Werkstofftechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Innerhalb der jeweiligen Fachbereiche werden vertiefende Inhalte in den jeweiligen Schwerpunkten und Fachrichtungen vermittelt. Diese Spezialisierung erfolgt in der Regel nach der dritten Klasse, teilweise aber auch schon früher.
Im Verlauf der Ausbildung sind außerdem verpflichtende Betriebspraktika zu absolvieren.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien. Bei der Anmeldung ist die Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Besuch einer Höheren Technischen Lehranstalt erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein, dabei gilt:
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
In künstlerisch orientierten Fachbereichen müssen überdies alle SchülerInnen Eignungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung ablegen.
An vielen Schulstandorten kann auch eine Abendform für Berufstätige besucht werden: Dafür ist eine zusätzliche Voraussetzung das vollendete 17. Lebensjahr.
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- uneingeschränkte Studienberechtigung (allgemeine Hochschulreife)
- Ausübung einschlägiger Gewerbe gemäß Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
- Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung
- Anrechnung bzw. Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- nach 3 Jahren gehobener einschlägiger Tätigkeit Möglichkeit zur Erlangung Titels "IngenieurIn" über ein Zertifizierungsverfahren (einschließlich Fachgespräch vor einer Kommission)