Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschule
Fachschulen für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Berufe sind vollzeitschulische Berufsausbildung und werden überwiegend von Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren besucht. Die Fachschulen vermittelt neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine umfassende praktische und fundierte fachtheoretische Ausbildung in unterschiedlichen Fachbereichen und eröffnet ihren Absolventen und Absolventinnen vielfache Einsatzbereiche in der Planung und Organisation, Fertigung und Produktion, im Service, Vertrieb usw. in Betrieben ihres jeweiligen Fachbereiches.
Es bestehen aber auch Sonderformen für Berufstätige, die berufsbegleitend als Abendschulen absolviert werden können.
Abschlussprüfung und Abschlusszeugnis
Berufsbildende mittlere Schule
weitere InformationenNeben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Fachschulen in unterschiedlichem Ausmaß betriebswirtschaftliche Fächer (Wirtschaft und Recht usw.) und vor allem Fächer des jeweiligen Fachbereiches vermittelt.
Fachbereiche sind unter anderem:
- Bautechnik
- Chemie
- Computer und Kommunikationstechnik
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Feinwerktechnik
- Flugtechnik
- Glastechnik
- Holzwirtschaft und Sägetechnik
- Kunsthandwerk
- Malerei
- Maschinenbau/Maschinen- und Anlagentechnik
- Mechatronik
- Mediengestaltung und Drucktechnik
- Textiltechnik
- Werkstofftechnik
Innerhalb der jeweiligen Fachbereiche werden außerdem vertiefende Inhalte in den jeweiligen Schwerpunkten und Fachrichtungen vermittelt. Diese Spezialisierung erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse, teilweise aber auch schon früher.
Im Verlauf der Ausbildung sind außerdem verpflichtende Betriebspraktika zu absolvieren.
Voraussetzungen:
Um in eine technische, gewerbliche oder kunstgewerbliche Fachschule aufgenommen zu werden, ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder ein positiver Abschluss der Polytechnischen Schule notwendig. SchülerInnen, die in der Mittelschule in Deutsch, lebende Fremdsprache (meist Englisch) oder Mathematik gemäß dem Leistungsniveau "Standard" mit "Genügend" beurteilt wurden, müssen im betreffenden Fach eine Aufnahmeprüfung machen.
Für die Abendform für Berufstätige ist eine zusätzliche Voraussetzung das vollendete 17. Lebensjahr.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung zur selbstständigen Berufsausübung
- Zugang zu facheinschlägigen Aufbaulehrgängen und berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige
- Ersatz von Lehrzeiten und Anrechnung von Lehrabschlüssen
- Möglichkeit der Berufsreifeprüfung
- erleichterter Zugang zu Werkmeisterschulen und Meisterprüfung