Handelsakademie
Die Handelsakademie (HAK) ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung und wird vor allem von Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren besucht. Es bestehen aber auch Sonderformen für Berufstätige, die berufsbegleitend als Abendschulen absolviert werden können.
Die Handelsakademie vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere kaufmännische Bildung und bereiten auf gehobene Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berufsbildende höhere Schule
weitere InformationenDie Handelsakademie (HAK) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere kaufmännische Bildung und bereiten auf gehobene Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor. Neben den allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie usw. werden in der HAK mindestens zwei lebende Fremdsprachen vermittelt. Die kaufmännischen berufsbildenden Fächer sind z. B. Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik, Textverarbeitung.
Die praktische Ausbildung findet in der Übungsfirma statt, für die im 4. Jahrgang ein halber Unterrichtstag pro Woche vorgesehen ist.
Spezialisierung:
Handelsakademien sind mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten und Fachrichtungen eingerichtet. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien. Bei der Anmeldung ist die Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Besuch einer Handelsakademie erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein, dabei gilt:
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
An vielen Schulstandorten kann auch eine Abendform für Berufstätige besucht werden: Dafür ist eine zusätzliche Voraussetzung das vollendete 17. Lebensjahr.
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- uneingeschränkte Studienberechtigung (allgemeine Hochschulreife)
- Ausübung einschlägiger Gewerbe gemäß Gewerbeordnung einschließlich des Handelsgewerbes
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in kaufmännisch-administrativen Lehrberufen